Vergaberecht

Vergaberecht enthält Rechtsnormen über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Es umfasst die Gesamtheit aller Regeln und Vorschriften, die der Staat seine Behörden und Institutionen, also die sogenannten öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung von Gütern und Leistungen, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben benötigt werden, zu beachten hat.

Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass die öffentliche Hand die (öffentlichen) Aufträge transparent und im Wettbewerb mit dem Ziel der wirtschaftlichen Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergibt.

Das Vergaberecht beruht sowohl auf Bundes- und Landesgesetzen bzw. -verordnungen als auch auf EU-Verordnungen.

Es gibt vergaberechtliche Regelungen auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Ein eigenständiges Vergabegesetz gibt es allerdings nicht.

Regelungen auf Bundesebene zum Vergaberecht

Als vergaberechtlichen Regelungen auf Bundesebene ist zunächst das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu nennen.

Die Rechtsvorschriften des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff GWB) finden allerdings nur Anwendung, wenn der Auftragswert der geplanten Ausschreibung den entsprechenden EU-Schwellenwert erreich bzw. übersteigt.

Der 4. Teil des GWB hat zwei Kapitel. In Kapitel 1 finden sich Vorschriften zum Vergabeverfahren (Kapitel 1) und zum Nachprüfungsverfahren (Kapitel 2). Aus dem GWB ergebe sich vor allem auch die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen. Dazu zählen beispielsweise der Transparenzgrundsatz und das Diskriminierungsverbot.

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) wurden die EU Vergaberichtlinien (Bsp.: RL 2014/24/EU) umgesetzt und konkretisiert die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge im 4. Teil des GWB.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (zum Beispiel kommunale Versorgungswirtschaft), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) enthält Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Regelungen auf Landesebene zum Vergaberecht

Regelungen auf Landesebene finden sich traditionell im jeweiligen Haushaltsrecht. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte finden folgende Regelungen Anwendung:

Bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen des Bundes und seiner Behörden findet die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) Anwendung, Die UVgO kommt ebenfalls bei Vergaben auf Landes- und Kommunalebene: zur Anwendung sofern Sie in der für das jeweilige Land geltenden Fassung in Kraft getreten ist. Ist dies noch nicht der Fall kommt weiterhin die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 1: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) zur Anwendung.

 


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